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Stand der Technik
(state-of-the-art) berücksichtigt neue Erkenntnisse und technische Errungenschaften:
Stand der Technik: In einigen Umweltgesetzen (vgl. § 7a
Wasserhaushaltsgesetz, § 5 Nr. 2 BImSchG) der Bundesrepublik Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für den
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren praktische Eignung bei der
Bekämpfung von Umweltbelastungen als gesichert erscheint. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind
insbesondere im Betrieb erprobte Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen. Maßnahmen nach
dem Stand der Technik sollen den besten zur Zeit realisierbaren Schutz der Umwelt vor Schädigungen
garantieren.
Stand der Technik ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen
Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet. Man bezeichnet damit
Maßnahmen, die in ihrem Anforderungsgehalt zwischen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik liegen. Stand der
Technik sind
solche fortschrittlichen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach
ihrem Entwicklungsstand zur weitgehenden Begrenzung der Emissionen praktisch
geeignet erscheinen. Der Stand der Technik setzt eine technische Entwicklung voraus, nach der
die Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen so weit erprobt
sind, dass die Gewähr für einen einwandfreien Betrieb unter
Produktionsbedingungen gegeben erscheint. Der Stand der Technik wird u.a. bei der Genehmigung
von umweltbelastenden Anlagen für die Errichtung und für den Betrieb der
Anlagen durchgesetzt. Maßgeblich sind dabei die in technischen Regelwerken, vor
allem den sogenanten technischen Anleitungen, wie TA Luft
(Großfeuerungsanlagenverordnung), TA Lärm, TA Abfall. Auch
Abwasserreinigungs-Anlagen müssen nach dem Stand der Technik gebaut werden. Im Gegensatz zum
Stand der Technik beschreiben die Regeln der Technik einen Standard, der sich am Durchschnitt
bestehender Anlagen orientiert. Dadurch wird der Fortschritt der Technik auf
diesem Gebiet erheblich gebremst. Das Prinzip der Genehmigung von Anlagen nach
dem Stand der Technik ist in Deutschland ein wichtiges Instrument der Vorsorgepolitik gegen
schädliche Umweltbelastungen - indem nämlich durch eine konsequente Anwendung
des Stands der Technik das Vorsorgeprinzip praktikabel gemacht wird. |