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DeponiesickerwasserRegen und Grundwasser, das durch Deponien abfließt. Dabei werden chemische Verbindungen aus dem Deponiematerial im Wasser gelöst. Diese gelösten Inhaltstoffe geben dem sogenannten Deponiesickerwasser seine besonderen Eigenschaften. Obwohl Deponien unterschiedlichste Stoffe in kaum jemals vergleichbaren Zusammensetzungen enthalten, sind die Abwasserinhaltstoffe in der Regel biologisch nur sehr schwer abbaubar, da biologisch gut abbaubare Stoffe nach kurzer Lagerzeit in der Deponie abgebaut wären. Da die natürliche Auswaschung langsam stattfindet, ist das Hauptproblem die jahre- oder jahrzehntelange, stetige Umweltbelastung mit nur schwer abbaubaren Stoffen. Daher stellt die Deponiesickerwasserreinigung auch besondere Anforderungen an die Abwassertechnik. |
Wasser aus Niederschlägen oder aus Abfällen, das den Deponiekörper
durchfließt und im Abfall enthaltene lösliche Stoffe aufnimmt. Die Menge des
D.-Anfalls ist vor allem vom Niederschlag, der Verdunstung und dem Abfluss im
Oberflächenbereich abhängig. Bei einem mittleren Niederschlag von 750 mm/a
fallen somit rd. 5 m3 D. pro Hektar und Tag an. D. ist durch hohe organische
Verschmutzungen sowie durch Verunreinigungen mit wasserlöslichen Nitraten,
Sulfaten, Chloriden und Schwermetallen gekennzeichnet. Die Belastung des D. mit
Schadstoffen hängt von der Abfallart, der Witterung und von biochemischen
Abbauvorgängen (Abbau) in der Deponie ab. Man versucht, durch
Deponiebasisabdichtungen (Basisabdichtung) aus verdichtetem Boden, Lehm, Boden
mit Zusätzen (z.B. Betonit) oder Kunststofffolien, den Sickerwasseraustritt aus
der Deponie und damit eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern. Mit
Drainagesystemen oberhalb der Abdichtung wird das D. aufgefangen und einer
Entsorgung zugeführt. Das D. sollte anschließend in Kläranlagen
(Abwasserreinigung) aufbereitet werden, in der Praxis wird es jedoch oft im
Kreislauf von neuem auf den Deponiekörper geschüttet, was zu einer
Aufkonzentrierung der Schadstoffe führt. Da die Langzeitsicherheit einer
Deponieabdichtung i.d.R. nicht gewährleistet werden kann, kann D. austreten. So
können Schadstoffe, die vom Boden in der Deponieumgebung nicht zurückgehalten
werden, über Jahrzehnte ausgewaschen werden und das Grundwasser verunreinigen.
Nach der allgemeinen Rahmenvorschrift über die Mindestanforderungen an das
Einleiten von Abwässern aus Hausmülldeponien müssen D. nach dem Stand der
Technik behandelt werden. Dabei sind folgende Grenzwerte einzuhalten: BSB: 20
mg/l; CSB: 200 mg/l; Ammonium: 50 mg/l; abfiltrierbare Stoffe: 20 mg/l;
Fischtest: Verdünnungsfaktor 2; AOX: 0,5 mg/l. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes wurden 1991 im alten Bundesgebiet 7% des D. nicht erfasst, und in
15% der Fälle gab es keine Angaben.Links zum Thema
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