Abwasserabgabe

(sewage tax) Gesetz von 1976 welches ab 1. 1. 1981 wirksam war. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer war eine Abgabe zu zahlen. Die Abgabe richtete sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der Metalle Quecksilber und Cadmium, der oxidierbaren Stoffe (als CSB) und der Toxizität des Abwassers gegenüber Fischen in Schadeinheiten errechnet wird. Durch Gesetz von 1986 ist ab 1. 1. 1990 auch für die organischen Halogenverbindungen (AOX) und für die Metalle Chrom, Nickel, Blei und Kupfer eine Abgabe zu zahlen. Die rechtlichen Bedingungen sind im Abwasserabgabengesetz zusammengefasst.

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